Kosten für Masterstudium abzugsfähig

Die Kosten für ein Erststudium wie z. B. für einen Bachelor-Abschluss sind nach dem Gesetz weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben absetzbar. Anders ist dies allerdings bei den Kosten für ein anschließendes Master-Studium, da dieses kein Erststudium mehr ist, sondern sich an ein solches anschließt.

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Ende Juli 2020 wurde das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz in Rekordzeit verabschiedet. Ziel des steuerlichen Maßnahmenpakets ist es, die aufgrund der Corona-Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken und Unternehmen mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen.

Entfernungspauschale bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen

Fährt ein Arbeitnehmer an unterschiedlichen Tagen zur Arbeit hin und wieder nach Hause zurück, erhält er für die jeweilige einfache Fahrt nur die halbe Entfernungspauschale, d. h. nur 0,15 € pro Entfernungskilometer.

Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus

Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch dadurch entstehen, dass der Steuerpflichtige auf einem Grundstück, das ihm seit mehr als zehn Jahren gehört, ein neues Gebäude errichtet und das Grundstück anschließend veräußert. Für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels genügt es jedoch nicht, dass das bereits vorhandene Gebäude lediglich erweitert oder in seinem Zustand wesentlich verbessert wird.

Kassen – Umrüstungsfrist verlängert

Fast alle Bundesländer geben Unternehmen, Händlern und Gastwirten mehr Zeit für die Aufrüstung ihrer Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung. Die Länder haben hierzu eigene Härtefallregelungen erlassen, um die Frist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31.03.2021 zu verlängern.

Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie

In der letzten Ausgabe berichteten wir über die befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Speisen in der Gastronomie durch das Corona-Steuerhilfegesetz in der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021.

Corona-Überbrückungshilfe: Fristverlängerung

Anträge auf Überbrückungshilfe können nunmehr bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Bitte beachten Sie aber: Die Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August) bleibt unverändert bestehen. Die Verlängerung der Antragsfrist über den 31. August hinaus soll insbesondere aufgrund der technischen Schwierigkeiten beim Online-Verfahren erfolgt sein.

Weiterer KfW-Kredit aufgelegt

Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit Corona-Sofortmaßnahmen unter anderem ermöglicht, dass ein pauschaler Verlustrücktrag zur Herabsetzung bisher geleisteter Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen 2019 möglich ist. Durch die Formulierung als pauschaler Am 15.04.2020 ist der sogenannte KfW-Schnellkredit 2020 gestartet. Er richtet sich an Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern und tritt neben die bisherigen KfW-Programme.

Corona-Steuerhilfegesetz

Der Bundestag hat am 28.05.2020 mit dem sogenannten Corona-Steuerhilfegesetz weitere steuerliche Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Krise verabschiedet.

Verlustrücktrag als Liquiditätshilfe

Das Bundesfinanzministerium (BMF) ermöglicht Unternehmern, die von der Corona-Krise betroffen und noch nicht für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2019 veranlagt worden sind, auf Antrag die nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 durch einen sogenannten pauschalen Verlustrücktrag in Höhe von 15 % der Einkünfte, die der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt wurden.