Anträge auf Überbrückungshilfe können nunmehr bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Bitte beachten Sie aber: Die Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August) bleibt unverändert bestehen. Die Verlängerung der Antragsfrist über den 31. August hinaus soll insbesondere aufgrund der technischen Schwierigkeiten beim Online-Verfahren erfolgt sein. Auch Bundessteuerberaterkammer und Deutscher Steuerberaterverband hatten vor diesem Hintergrund in mehreren Schreiben an die Politik eine Verschiebung des Fristablaufs gefordert, um den Berufsstand zu entlasten.

Wenn Sie bei der Antragstellung Unterstützung benötigen, stehen wir gerne beratend zur Seite.