Jahresabschlüsse erstellen wir je nach Auftrag mit oder ohne Plausibilitätsprüfungen.

Eine sorgfältige Bearbeitung ist hierbei für uns ebenso selbstverständlich wie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften des Handels- und Steuerrechts sowie der individuellen Bestimmungen Ihres Gesellschaftsvertrages.

Die möglichen materiellen und formellen Gestaltungsmöglichkeiten zu den Ansatz-, Ausweis und Bewertungswahlrechten stellen wir Ihnen im Vorfeld sowohl hinsichtlich der handelsrechtlichen Kapitalauswirkungen als auch hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen dar, um Ihnen die notwendigen Entscheidungshilfen zu bieten.

Den erstellten Jahresabschluss erweitern wir auf Wunsch um einen Erläuterungsteil und/oder eine Kennzahlenanalyse zu Ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Neben der Erstellung von Jahresabschlüssen nach dem deutschen Handelsrecht erstellen wir auch Jahresabschlüsse nach internationalen Standards (IFRS).

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung bieten wir folgende Leistungen an:

  • Jahresabschlusserstellung nach HGB und IFRS
  • Erstellung von Eröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanzen bei Gründung
    und Aufgabe von Unternehmen oder im Rahmen von Umstrukturierungen und Umwandlungen
  • Erstellung von Jahresabschlussberichten
  • Analyse von Kennzahlen zu Ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
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