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Förderung von F&E

Ende 2019 wurde das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ verabschiedet. Damit kann ab dem 1.1.2020 eine sog. Forschungszulage in Anspruch genommen werden.

Die Kernelemente des Gesetzes:

Weitere Änderungen im Jahr 2020

Grundfreibetrag steigt: Für Alleinstehende steigt der Grundfreibetrag von 9.168 € auf 9.408 €. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 9.408 € verfügt.