In unserer letzten Informationsmail zu den Corona-Hilfsmaßnahmen hatten wir bezüglich der Soforthilfe darauf hingewiesen, dass diese bis zum 30. November 2020 in NRW abgerechnet werden muss. Ein entsprechendes Formular steht im Internet zur Verfügung, konnte jedoch noch nicht an den Zuschussgeber übermittelt werden. 

Das NRW-Wirtschaftsministerium hat nun auf der Homepage veröffentlicht, dass die Abrechnung erst im Frühjahr 2021 erfolgen soll und eine mögliche Rückzahlung bis zum Herbst 2021.

Ende November soll jeder Soforthilfeempfänger eine entsprechende Email erhalten. Den Link zur Homepage des Wirtschaftsministeriums finden Sie anbei.

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren