Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Nutzern von Elektrofahrzeugen stellt sich immer häufiger die Frage, wie die Stromkosten, die im Privathaushalt des Unternehmers oder Arbeitnehmers anfallen, wenn das Elektrofahrzeug abends zu Hause aufgeladen wird, steuerlich berücksichtigt werden können.

Die erste Möglichkeit besteht darin, für das Aufladen des Elektrofahrzeugs einen gesonderten Stromzähler zu installieren. Für diesen separaten Stromzähler dürfen auch die Grundkosten als Betriebsausgaben erfasst werden.

Die zweite Möglichkeit orientiert sich an den lohnsteuerlichen Pauschalen, die für Arbeitnehmer gelten, die ihren elektrischen Dienstwagen in der privaten Steckdose aufladen. Hier gelten nach einem BMF-Schreiben vom 26. Oktober 2017 für Fälle, in denen zusätzlich eine Ladestation im Betrieb des Unternehmers vorliegt, Pauschalen von EUR 20,00 pro Monat für Elektrofahrzeuge und EUR 10,00 pro Monat für Hybridfahrzeuge im Sinne von Randziffer 8 des BMF-Schreibens vom 14. Dezember 2016. Besteht im Betrieb des Unternehmers keine Lademöglichkeit, erhöhen sich die Pauschalen auf EUR 50,00 bzw. EUR 25,00 pro Monat.

Abschließend soll wohl auch eine realitätsnahe Schätzung der Betriebsausgaben anhand der Fahrleistung, des Strompreises und der vom Hersteller angegebenen Verbrauchswerte möglich sein. Aufgrund der vielen Variablen darin scheint jedoch diese Berechnung mit Schwierigkeiten bei der Durchsetzung gegenüber dem Finanzamt verbunden zu sein.