Steuerpflicht für Rentner

Viele Rentner stellen sich die Frage, ab welcher Rentenhöhe sie steuerpflichtig werden. Die Beantwortung dieser Frage ist im Wesentlichen davon abhängig, in welchem Jahr der Rentner erstmals Rente bezogen hat, da der steuerpflichtige Anteil der Rente von 50 % im Jahre 2005 kontinuierlich ansteigt. Dadurch werden auch die Rentenerhöhungen mit einem größeren Anteil steuerpflichtig. 

In der nachfolgenden Übersicht können Rentner, die darüber hinaus keine weiteren Einkünfte erzielen, ablesen, bei welcher Jahresrente in Abhängigkeit vom Rentenbeginn eine Steuerpflicht besteht. Dabei wurden durchschnittliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt (in Summe ca. 11 %). Individuell können sich beispielsweise auf Grund außergewöhnlicher Belastungen andere Jahreswerte ergeben. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Jahreswerte bei Rentnern, die mit ihren Ehepartnern zusammen veranlagt werden, verdoppeln.

Rentenbeginn West Rentenbeginn Ost
Jahresrente Jahresrente
Rentenbeginn EUR EUR
ab 2005 18.973 17.727
ab 2006 18.408 17.275
ab 2007 17.945 16.898
ab 2008 17.607 16.670
ab 2009 17.204 16.381
ab 2010 16.738 15.990
ab 2011 16.392 15.701
ab 2012 16.015 15.495
ab 2013 15.627 15.286
ab 2014 15.314 15.040
ab 2015 15.083 14.891
ab 2016 14.831 14.750
ab 2017 14.539 14.515
ab 2018 14.273 14.273
ab 2019 13.848 13.848