Rechtliche Maßnahmen in der Corona-Krise

Aufgrund der Corona-Krise wurden Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG) beschlossen. Die Regelungen gelten mit Wirkung zum 01.03.2020 und sind bis zum 31.12.2020 befristet. Danach gilt Folgendes:

Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zum Beitritt zu einem Revisionsverfahren aufgefordert, in dem es um die Frage geht, ob die vom BMF entwickelte Arbeitshilfe für die Aufteilung von Kaufpreisen für bebaute Grundstücke auf den Grund und Boden einerseits und auf das Gebäude andererseits in der Praxis zugrunde gelegt werden kann.

Sonderzahlungen bis EUR 1.500,00 an Arbeitnehmer in Corona-Krise steuerfrei

Das BMF hat mit Schreiben vom 09. April 2020 verfügt, dass wegen der außergewöhnlichen Situation für einige Mitarbeiter die Arbeitgeber einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss ...
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