Corona-Überbrückungshilfe: Fristverlängerung

Anträge auf Überbrückungshilfe können nunmehr bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Bitte beachten Sie aber: Die Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August) bleibt unverändert bestehen. Die Verlängerung der Antragsfrist über den 31. August hinaus soll insbesondere aufgrund der technischen Schwierigkeiten beim Online-Verfahren erfolgt sein.

Weiterer KfW-Kredit aufgelegt

Der Gesetzgeber hat im Zusammenhang mit Corona-Sofortmaßnahmen unter anderem ermöglicht, dass ein pauschaler Verlustrücktrag zur Herabsetzung bisher geleisteter Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen 2019 möglich ist. Durch die Formulierung als pauschaler Am 15.04.2020 ist der sogenannte KfW-Schnellkredit 2020 gestartet. Er richtet sich an Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern und tritt neben die bisherigen KfW-Programme.

Corona-Steuerhilfegesetz

Der Bundestag hat am 28.05.2020 mit dem sogenannten Corona-Steuerhilfegesetz weitere steuerliche Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Krise verabschiedet.
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