Die Bundesregierung hat am 16. Oktober 2019 im Rahmen des Klimaschutzpaketes einen Gesetzesentwurf beschlossen, der auch Auswirkungen auf die Besteuerung hat. Folgende Maßnahmen sind geplant:

  1. Eine Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen an selbst genutzten Gebäuden. Es soll ein Höchstbetrag der Steuerermäßigung von TEUR 40 festgesetzt werden. Mit dieser Vorschrift werden Maßnahmen für die Wärmedämmung von Wänden, Dächern, Geschossdecken, Fenstern und Türen sowie der Einbau von Lüftungs- und Heizungsanlagen oder digitaler Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs ähnlich wie Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen gefördert.
  1. Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung soll ab dem 21. Kilometer um EUR 0,05 auf EUR 0,35 erhöht werden. Dies soll für den Zeitraum ab 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 gelten. Alternativ dazu soll eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 % dieser Pauschale zur Anwendung kommen. Da 14 % der aktuelle Eingangssteuersatz im Einkommensteuertarif ist, kommt diese Prämie nur für Geringverdiener in Frage.
  1. Der Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen im Schienenbahnverkehr soll unabhängig von der Beförderungsstrecke auf 7 % gesenkt werden. 

Wie immer bleibt bei den Regierungsentwürfen abzuwarten, inwieweit sie auch in dieser Form umgesetzt werden.