Die Auszahlungsfrist für den sogenannten Corona-Bonus wird erneut verlängert. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundesrat am 28. Mai 2021 final beschlossen.

Hintergrund: Nach derzeitiger Rechtslage ist die steuerfreie Auszahlung des sogenannten Corona-Bonus an Arbeitnehmer in Höhe von maximal 1.500 € bis zum 30. Juni 2021 möglich (siehe. hierzu unsere Mandanten-Information aus Februar 2021). Diese Frist ist nun zum zweiten Mal verlängert worden und zwar bis zum 31. März 2022.

Hinweis: Erhöht wird der Bonus durch die Firstverlängerung nicht. Allerdings kann die Sonderzahlung in mehreren Teilbeträgen an Arbeitnehmer ausgezahlt werden.