Die Sonderabschreibung für Wohnungsneubauten kommt

Nachdem der Bundestag bereits im letzten Jahr beschlossen hat, Sonderabschreibungen für neu geschaffenen Wohnraum zu gewähren, hat dieser Gesetzesvorlage am 28. Juni 2019 auch der Bundesrat zugestimmt. Durch den neuen § 7b EStG werden Sonderabschreibungen von jährlich 5 % für vier Jahre (Anschaffungsjahr und drei Folgejahre) bei neu geschaffenem Wohnraum für Vermieter ermöglicht. 

Um in den Genuss der Sonderabschreibungen zu kommen, sind im Wesentlichen folgende Voraussetzungen zu beachten:

  1. Die Sonderabschreibung wird nur für Bauvorhaben gewährt, für die nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 ein Bauantrag gestellt wurde. Soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, muss in diesem Zeitraum eine Bauanzeige getätigt werden.
  1. Die Wohnung muss zu fremden Wohnzwecken im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren genutzt werden.
  1. Die Sonderabschreibung ist nur möglich, wenn die Baukosten nicht höher als EUR 3.000 je Quadratmeter für die neue Wohnfläche nicht übersteigen.
  1. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung beträgt maximal EUR 2.000,00 je Quadratmeter neu geschaffene Wohnfläche.