Bruchteilsgemeinschaft kein umsatzsteuerlicher Unternehmer
Eine Bruchteilsgemeinschaft, bei der jeder Gemeinschafter einen Anteil am Vermögen hält, ohne dass die Gemeinschafter einen gemeinschaftlichen Zweck verfolgen, ist kein Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne. Die Bruchteilsgemeinschaft schuldet daher weder Umsatzsteuer noch ist sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Hintergrund: Eine Bruchteilsgemeinschaft besteht, wenn mehrere Personen Eigentümer oder Inhaber eines Gegenstands oder Rechts sind, aber keinen gemeinsamen […]