Im Rahmen der Lohnabrechnungen werden durch unsere Kanzlei die Berechnungen zur Erstattung bei Quarantänefällen und Kinderbetreuungserfordernissen bei Schul- und Kita-Schließungen erstellt und Ihnen zur Verfügung gestellt.

Die anschließenden Erstattungsanträge können von Ihnen als Arbeitgeber dann eigenständig erstellt werden, da Angaben abgefragt werden, die uns teilweise nicht vorliegen und für Sie einfacher zu erläutern sind. 

Wenn wir die entsprechenden Anträge in Ihrem Auftrag stellen, fällt somit ein zusätzlicher Zeitaufwand an, den wir Ihnen berechnen müssen und wir können Sie als Steuerberater gegenüber der Behörde auch nur bedingt vertreten.

Die nachfolgenden Links führen Sie direkt zur Antragstellung:

https://ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html

https://ifsg-online.de/antrag-bei-einem-betreuungserfordernis.html

Sollten Sie bei der Antragstellung noch Fragen haben oder doch die gesamte Beauftragung durch uns wünschen, stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Zwingend erforderlich ist es dann, dass wir von Ihnen eine Vollmacht erhalten.