Die Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Arbeitszimmer, die der Gesetzgeber ab 2007 beschlossen hat, ist teilweise verfassungswidrig. Diese Regelung ist rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 zu beseitigen.
Das Bundesfinanzministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 05. Mai 2010 hinsichtlich der Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen, die Unternehmer abzugeben haben, wenn sie Lieferungen und Leistungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausführen, wesentliche Eckpunkte geregelt.
Verluste nach § 17 EStG bei wesentlichen Beteiligungen
Wenn ein Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft wesentlich im Sinne von § 17 EStG beteiligt ist und sich im Rahmen einer Insolvenz, Liquidation oder Veräußerung dieser Beteiligung ein Verlust gegenüber den ursprünglichen Anschaffungskosten ergibt, so ist dieser nach § 17 EStG in der Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen.
Unter dem Absender "
" sind in den letzten Tagen E-Mails an Bürger versandt worden, die die Mitteilung erhalten haben, dass sie Anspruch auf eine Steuererstattung hätten.
Die Rechtsprechung hat bereits mehrfach bestätigt, dass ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch für Zwecke der Ermittlung der privat veranlassten Fahrten steuerlich nur dann anerkannt wird, wenn nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Daten ausgeschlossen sind. Mit dieser Begründung wurden regelmäßig Aufzeichnungen in Excel-Tabellen abgelehnt.
Umsatzsteuerliche Begünstigung des Hotelgewerbes wirkt sich auch auf die Reisekostenabrechnungen aus
Die mit Beschluss des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes eingeführte umsatzsteuerliche Begünstigung von Hotelübernachtungen durch Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 7 % wirkt sich künftig auch auf die Reisekostenabrechnungen von Arbeitnehmern aus.
Zu den steuerfrei erstattungsfähigen Reisekosten gehören auch die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten für die Unterbringung, z. B. in einem Hotel.
Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung eines PKW auch bei Anwendung der 1 %-Regelung möglich
Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags von bis zum 40 % für die spätere Anschaffung eines Wirtschaftsguts besteht darin, dass dieses Wirtschaftsgut zu 90 % betrieblich genutzt wird. Während dies für Maschinen oder Betriebs- und Geschäftsausstattung im Regelfall unzweifelhaft ist, hat sich die Finanzverwaltung bei einem Investitionsabzugsbetrag bzw. der früheren Ansparrücklage für einen PKW häufig quergestellt.
Kein Gestaltungsmissbrauch beim Verkauf und Ankauf von Wertpapieren am selben Tag
Der BFH hat mit Urteil vom 25. August 2009 (AZ: IX R 60/07) entschieden, dass kein Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO vorliegt, wenn Wertpapiere innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden und am selben Tag in gleicher Art und Anzahl aber zu unterschiedlichen Kurs wieder zurückgekauft werden.
Mit Schreiben vom 07. Dezember 2009 hat das Bundesministerium der Finanzen entschieden, dass im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlaggesetz 1995 vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorzunehmen sind.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlich.
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
Das Bundeskabinett hat am 09. November 2009 das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestages und der endgültigen Verabschiedung durch den Bundesrat am 18. Dezember 2009 ergeben sich im steuerlichen Bereich folgende wesentliche Auswirkungen:
Zwei aktuelle Urteile beschäftigen sich mit der Behandlung des Elterngeldes aus steuerlicher Sicht sowie der Optimierung des Elterngeldes durch vorherigen Steuerklassenwechsel
Verlängerte Anwendung des neuen Überschuldungsbegriffs bei der Prüfung der Insolvenzreife
Im Rahmen des am 17. Oktober 2008 verkündeten Finanzmarktstabilisierungsgesetztes wurde der Überschuldungsbegriff neu geregelt, damit im Zuge der Finanzkrise nicht aufgrund dieses Tatbestandes vermehrt Insolvenzanträge gestellt werden müssen. Diese Regelung sollte ursprünglich bis zum 31. Dezember 2010 gelten und wurde jetzt verlängert.
Die ab dem 01. Januar 2009 von den Kreditinstituten einzubehaltende und an das Finanzamt abzuführende Abgeltungsteuer betrifft nur Einnahmen aus privaten Kapitalerträgen.
Maßgebendes Pensionsalter für Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Bildung von Pensionsrückstellungen
Am 18. Dezember 2008 wurden im Bundessteuerblatt die geänderten Einkommensteuerrichtlinien für 2008 veröffentlicht. Darin wurde festgelegt, dass für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer das Mindestpensionsalter bei der Berechnung der Pensionsrückstellung schrittweise von 65 auf bis zu 67 Jahren hochgesetzt wurde.
Bei den Versendung elektronischer Rechnungen sind dieselben Anforderungen zu berücksichtigen, wie für eine „normale“ Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG auch. Diese sind im Einzelnen:
Entstehungszeitpunkt des Auflösungsverlustes bei Beteiligung an einer GmbH
Der BFH hat mit Urteil vom 28. Oktober 2008 zum wiederholten Mal zu der Frage Stellung genommen, wann der Auflösungsverlust nach § 17 EStG bei dem Gesellschafter einer GmbH zu berücksichtigen ist.
Das überraschende Urteil enthält große Gefahren für Steuerpflichtige, die bisher darauf vertraut haben, dass der Auflösungsverlust erst bei endgültiger Löschung der GmbH steuerlich berücksichtigt werden kann
Beiträge zur Instandhaltungsrücklage bei Wohnungseigentümergemeinschaften sind noch keine Werbungskosten
Der BFH hat mit Beschluss vom 09. Dezember 2008 nochmals bestätigt, dass die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage bei dem einzelnen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden dürfen, wenn der Verwalter für die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen tatsächlich die Mittel verausgabt hat.
Beiträge zur Instandhaltungsrücklage bei Wohnungseigentümergemeinschaften sind noch keine Werbungskosten
Der BFH hat mit Beschluss vom 09. Dezember 2008 nochmals bestätigt, dass die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage bei dem einzelnen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden dürfen, wenn der Verwalter für die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen tatsächlich die Mittel verausgabt hat.
Keine Abgeltungsteuer bei geringen Zinsen an lose Personenzusammenschlüsse
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit Schreiben vom 27. April 2009 dazu geäußert, inwieweit es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden ist, wenn die Banken bei losen Personenzusammenschlüssen (z. B. Sparclubs, Schulklassen, Sportgruppen), die aus mindestens sieben Mitgliedern bestehen, keine Kapitalertragsteuer einhalten müssen.
Keine Steuerermäßigung nach § 35 a EStG bei Barzahlung der Rechnung für Handwerkerleistungen
Mit Urteil vom 20. November 2008 hat der BFH bestätigt, dass die Barzahlung einer Rechnung aus der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ohne Nachweis der Banküberweisung die entsprechenden Aufwendungen von der Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 2 S. 2 EStG ausschließt.
Keine Anwendung der 1%-Regelung bei Werkstattwagen
Häufig stellt sich die Frage, ob bei PKW, die aufgrund ihrer Bauart nur sehr eingeschränkt privat genutzt werden können (z. B. Werkstattwagen), auch ein geldwerter Vorteil nach der 1%-Methode angenommen wird, wenn kein Fahrtenbuch geführt wurde.
Wie aus der allgemeinen Presse bekannt, hat die Bundesregierung das sogenannte Konjunkturpaket 2 verabschiedet. Das Bundesfinanzministerium hat die wichtigsten Maßnahmen in einem Newsletter zusammengestellt.
Wie aus der allgemeinen Presse bekannt, hat die Bundesregierung das sogenannte Konjunkturpaket 2 verabschiedet. Das Bundesfinanzministerium hat die wichtigsten Maßnahmen in einem Newsletter zusammengestellt.
Wie aus der allgemeinen Presse bekannt, hat die Bundesregierung das sogenannte Konjunkturpaket 2 verabschiedet. Das Bundesfinanzministerium hat die wichtigsten Maßnahmen in einem Newsletter zusammengestellt.
Abschaffung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat am 09. Dezember 2008 die seit 2007 geltende Neuregelung zur Berücksichtigung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verworfen. Danach war die Streichung der ersten 20 Kilometer verfassungswidrig.
Berücksichtigung von Darlehenskonten als Eigenkapital bei der GmbH & Co. KG
Ein aktuelles Urteil des BFH befasst sich mit der Frage, wann das Darlehenskonto eines Kommanditisten steuerlich als Eigenkapital der GmbH & Co. KG anzusehen ist. Diese Frage ist für den Kommanditisten von erheblicher Relevanz, wenn die GmbH & Co. KG Verluste erzielt.
Gegebenenfalls müssen Gesellschaftsverträge auf die Regelungen zur Führung der Kapitalkonten überprüft werden.
Bundesregierung beschließt höhere Entlastung für Familien
Das Bundeskabinett hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen zugestimmt und damit eine höhere Entlastung für Familien beschlossen.
Bei einem volljährigen Kind wird nur dann Kindergeld bzw. ein steuerfreier Kinderfreibetrag gewährt, wenn das Kind das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer inländischen Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet ist.
Die Behörden haben im August 2008 damit begonnen, allen Bürgern eine Steuer-Identifikationsnummer zuzuschicken. Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben über den Sinn und Zweck dieser Nummer Stellung genommen.
Das Bundeselterngeldgesetz ist bereits zum 01.01.2007 in Kraft getreten und an die Stelle des Bundeserziehungsgeldgesetzes getreten. Es gilt für alle ab dem 01.01.2007 geborenen Kinder. Das einem betreuenden Elternteil zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens gezahlte Elterngeld beträgt 67 % seines vor Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, höchstens jedoch EUR 1.800,00. Der Mindestbetrag, der auch an vor der Geburt nicht erwerbstätige Elternteile gezahlt wird, beträgt EUR 300,00 monatlich. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Mindestbetrag um jeweils EUR 300,00 für das zweite und jedes weitere Kind. Solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter 6 Jahren mit im Haushalt leben, erhöht sich das Elterngeld um 10 % mindestens jedoch EUR 75,00. Die Eltern haben insgesamt Anspruch auf bis zu 14 Monatsbeträge. Auf Antrag werden die einer Person monatlich zustehenden Beträge halbiert und über den doppelten Zeitraum ausgezahlt.
Das bisherige Erziehungsgeld war/ist bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht zu berücksichtigen (H 32.10 „Nicht anrechenbare eigene Bezüge“ EStH 2007). Elterngeld, das ein Kind erhält, wird dagegen bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG berücksichtigt.
Nachdem wir gerade erst die Auswirkungen aus der Unternehmensteuerreform 2008 verarbeitet haben, haben die Referenten des Bundesfinanzministeriums am 28. April 2008 bereits einen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 vorgelegt.
Nutzung eines betrieblichen Kfz im Rahmen anderer Einkunftsarten – Abgeltungswirkung der 1%-Regelung – Anwendung des BFH-Urteils vom 26.04.2006, X R 35/05, DStR 2006, 1876
Der BFH hat mit Urteil vom 26.04.2006, X R 35/05 (a.a.O.) entschieden, dass die Nutzung eines betrieblichen Kfz zur Erzielung von anderen Einkünften nicht durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1%-Regelung abgegolten ist.
Mit dem am 11. April 2008 im BGBl. Nr. 14/2008 S. 681 ff. veröffentlichten „Siebten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und andere Gesetze“ wird u. a. die Hinzuverdienstgrenze auf EUR 400,00 erhöht. Diese Erhöhung gilt für Personen, die eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen.
Bekanntermaßen sind Warengutscheine, die bei einem Dritten einzulösen sind (insbesondere Tankgutscheine), nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Warenwert der ausgegebenen Gutscheine unter der Freigrenze von EUR 44,00 monatlich pro Arbeitnehmer bleibt und die Gutscheine nicht auf einen Höchstbetrag in Euro lauten, sondern ausschließlich die Sache konkret bezeichnen. Für Tankgutscheine bedeutet dies, dass nur Angaben zur Ware gemacht werden dürfen, also z. B. „Gutscheine, die einen Geldbetrag (EUR 44,00) aufweisen, sind wie Bargeld zu werten und unterliegen in vollem Umfang der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
Aufgrund verschiedener Meldungen aus der Praxis möchten wir hinsichtlich des Nachweises auf Folgendes hinweisen:
Die eigenen vier Wände als Rente; geplante Förderung der Eigenheimrente
Wer keine Miete mehr zahlen muss, reduziert seine Lebenshaltungskosten im Alter deutlich. Die selbst genutzte Wohnungsimmobilie ist deshalb ein sinnvoller Teil der Altersvorsorge – und soll künftig daher auch gefördert werden.
Wer keine Miete mehr zahlen muss, reduziert seine Lebenshaltungskosten im Alter deutlich. Die selbst genutzte Wohnungsimmobilie ist deshalb ein sinnvoller Teil der Altersvorsorge – und soll künftig daher auch gefördert werden.
Keine Umsatzsteuerfreiheit bei Erstellung ärztlicher Gutachten
(BFH-Beschluss vom 31. Juli 2007)
Der BFH hat beschlossen, dass die Erstellung ärztlicher Gutachten, die der Vorbereitung einer Entscheidung eines Versicherungsträgers über die Bewilligung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit dienen soll, auch dann nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei ist, wenn in den Gutachten Möglichkeiten zur Rehabilitation geprüft werden.
Im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) werden seit 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Es gilt hier die Besonderheit, dass Künstler und Publizisten nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwertet.
Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelnbüros als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand
Aufwendungen für den Umbau eines Großraumbüros in vier Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwerk sowie für die Anpassung der Elektroinstallation im hierdurch notwendigen Umfang sind sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008): Zustimmung des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 30. November 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8. November 2007 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2008 zuzustimmen. Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 8.11.2007 das Jahressteuergesetz 2008 in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses vom 7.11.2007.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistung
Bereits seit 2005 bzw. 2006 können haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich mit 20 % der Aufwendungen (maximal EUR 600,00 p. a.) steuermindernd berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie dabei, dass grundsätzlich Banküberweisungen notwendig sind und Barzahlungen nicht akzeptiert werden.
Auch anteilige Handwerkerleistungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften können angesetzt werden, wenn der Verwalter eine entsprechende Abrechnung erstellt.
Zu diesen Fragen und allen anderen offenen Punkten hat das BMF mit Schreiben vom 26. Oktober 2007 ausführlich Stellung genommen.
Sanktionen bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht
Bereits in den letzten Monaten hatten wir Sie über die bestehende Offenlegungsverpflichtung der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger hingewiesen.
Aufgrund der vielen auftretenden Fragen hat sich Bundesministerium der Justiz nun ganz aktuell mit einem zweiten Schreiben gemeldet.
Vermeidung zur Angabe des Jahresüberschusses bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen
Wir haben bereits mehrfach auf die Offenlegungspflicht der Jahresabschlüsse auch kleiner Gesellschaften hingewiesen. Durch die Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger ist anders als bei der Hinterlegung im Amtsgericht nunmehr auch davon auszugehen, dass viele Interessierte Einsicht in die Jahresabschlüsse kleiner Gesellschaften nehmen werden.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es vermieden werden kann, dass bei einer kleinen GmbH der Jahresübschuss erkennbar ist.
Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbständige
Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs innerhalb der gesetzlichen Krankversicherung hat sich in 2007 eine Änderung zur Beitragspflicht Selbständiger ergeben, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verblieben sind.
Mit unserem letzten Beitrag zu der Unternehmensteuerreform stellen wir Ihnen die ab Veranlagungszeitraum 2009 geltende Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge vor.
Obwohl die Abgeltungsteuer erst ab dem übernächsten Veranlagungszeitraum gilt, sollten deren Folgen bereits jetzt bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden.
Die für die Gesetzgebung außerordentlich untypische Vorgehensweise, ein Gesetz zu verabschieden, dass erst etwa 18 Monate später in Kraft tritt, lässt die Vermutung aufkommen, dass kreative Gestaltungsmaßnahmen abgewartet werden sollen, um diese frühzeitig vor In-Kraft-Treten des Gesetzes durch entsprechende Änderungen ausschließen zu können. Lassen wir uns überraschen.
In unserem ersten Beitrag haben wir Ihnen aus der Unternehmensteuerreform 2008 die Senkung des Körperschaftsteuersatzes, die Änderungen im Bereich der Gewerbesteuer, die Gewinnthesaurierungsvergünstigungen für Personenunternehmen sowie die Neuregelungen zu Abschreibungen und des § 7g EStG vorgestellt. In diesem zweiten Teil möchten wir Ihnen einen Überblick verschaffen über die Änderungen beim Mantelkauf, die Zinsschranke, die Wertpapierleihe sowie sonstigen Änderungen im Bereich Abgabenordnung, Außensteuergesetz und Investmentsteuergesetz.
Da von diesen Regelungen nur wenige Unternehmen betroffen sein werden, haben wir versucht, die geänderten Vorschriften kurz darzustellen.
Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland zu verbessern, wurde die Steuerbelastung von Körperschaften auf unter 30 % gesenkt. Gleichzeitig sollen auch für große internationale Konzerne verstärkt Anreize gesetzt werden, in Deutschland erwirtschaftete Gewinne auch in Deutschland zu versteuern. Die Steuerausfälle aus diesen Maßnahmen werden durch zahlreiche steuerverschärfende Regelungen gegenfinanziert.
In diesem und den folgenden Beiträge geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen der Unternehmensteuerreform 2008, die teilweise bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2007 gelten.
Unser erster Beitrag stellt Ihnen die Senkung des Körperschaftsteuersatzes, die Änderungen im Bereich der Gewerbesteuer, die Gewinnthesaurierungsvergünstigungen für Personenunternehmen sowie die Neuregelungen zu Abschreibungen und des § 7g EStG vor.
In einem zweiten Teil werden wir auf die Änderungen beim Mantelkauf, auf die Zinsschranke, die Wertpapierleihe sowie sonstigen Änderungen im Bereich Abgabenordnung, Außensteuergesetz und Investmentsteuergesetz eingehen.
Unsere Beitragsreihe schließt mit einem dritten Beitrag zu der Abgeltungssteuer ab. Diese Neuerung ist von großer Wichtigkeit für bereits heute von Ihnen vorzunehmende Geldanlageentscheidungen.
Um Ihnen einen angemessenen ersten Überblick über die Änderungen zu ermöglichen, können wir an dieser Stelle nicht auf alle Fragen und Beratungshinweise detailliert eingehen und werden dies individuell in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat nachholen. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Rückfragen zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen wie immer gern zur Verfügung.
Arbeitslohn bei Verzicht auf Schadensersatz bei Unfallfahrt unter Alkoholeinfluss
Verzichtet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer auf Schadensersatz eines während einer beruflichen Fahrt alkoholbedingt entstandenen Schadens am auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmen-Pkw, so ist dieser Vermögensvorteil nicht durch die 1%-Regelung abgegolten. Der als Arbeitslohn zu erfassende Verzicht auf Schadensersatz führt nur dann zu einer Steuererhöhung, wenn die Begleichung der Schadensersatzforderung nicht zum Werbungskostenabzug berechtigt, weil z. B. das auslösende Moment für den Unfall die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit war.
Nachdem bereits einige Finanzgerichte dem Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Kilometerpauschale um die ersten 20 Kilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wegen möglicher Verfassungswidrigkeit vorgelegt haben, hat sich nun auch der Bundesfinanzhof mit diesem Thema beschäftigt.
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
Am 23. Mai 2007 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf für ein MoMiG vorgestellt. Das MoMiG hat das Ziel, die Rechtsform der GmbH für Unternehmensgründer attraktiver zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen GmbH auch gegenüber ausländischen Rechtsformen zu stärken.
Nach dem Regierungsentwurf soll künftig zwischen drei GmbH-Formen unterschieden werden.
Offenlegungspflichtige Unternehmen müssen ihre Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss für die Geschäftsjahre ab 2006 nicht mehr beim Handelsregister, sondern elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeiger einreichen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen lassen.
Die Rürup-Rente ist eine freiwillige private Altersvorsorge mit monatlicher Leibrente, die in der Regel aus einem Garantieteil und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung besteht. Sie ist dazu gedacht, die Basisversorgung im Alter ergänzend zu der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderen privaten Anlagen zu verbessern. Sie kann von jedem abgeschlossen werden, im Gegensatz zur Riester-Rente auch von Selbständigen und Freiberuflern.
Verbunden mit der Rürup-Rente sind attraktive Steuervorteile auf ihre Beiträge in der Ansparphase. Dafür muss sie verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen: Sie darf nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht kapitalisierbar und nicht übertragbar sein. Des Weiteren ist eine vorzeitige Beendigung durch Rückkauf nicht möglich. Da bei einem frühen Tod die Hinterbliebenen keinen finanziellen Anspruch auf das angesparte Vermögen haben, werden viele Produkte mit einem optionalen Hinterbliebenenschutz angeboten, um Ehepartner, Kinder oder sonstige Familienangehörige finanziell abzusichern.
Berücksichtigung von Kindern zwischen Ausbildungsabschluss und Ableistung des gesetzlichen Wehrdienstes
Mit Urteil vom 25. Januar 2007 – III R 23/06 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (ab 01.01.2007: 25. Lebensjahr) auch in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsabschluss und Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes zu berücksichtigen sein können.
Grundsteuer-Erlass bei Mietimmobilien mit Leerstand
Ist bei bebauten Grundstücken der Rohertrag wesentlich, d. h. um mehr als 20 %, gemindert, kann ein teilweiser Erlass der Grundsteuer bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Grundstückseigentümer auf die Umstände, die zur Minderung der Ertragslage geführt haben, selbst keinen Einfluss hat. Die Höhe des Grundsteuer-Erlasses beträgt 80 % des Prozentsatzes der Ertragsminderung (§ 33 Abs. 1 GrStG).
Die Limited als Alternative zur GmbH? Aufgrund der innerhalb der EU bestehenden Niederlassungsfreiheit ausländischer Gesellschaften in anderen Staaten ist die Rechtsform der Limited in den letzten Monaten immer interessanter geworden.
Einkommen-/Kapitalertragsteuer: Absenkung des Sparer-Freibetrages durch das Steueränderungsgesetz 2007 - Vermögensverlagerung von den Eltern auf die minderjährigen Kinder zur optimalen Ausnutzung des Sparer-Freibetrags
Offenlegungspflichten für Unternehmensdaten: Das Handelsregister ist im Internetzeitalter angekommen. Konsequenz sind schnellere und einfachere Eintragsverfahren aber auch eine erhöhte Transparenz von Unternehmensdaten. So werden zukünftig Jahres- und Konzernabschlüsse im Internet veröffentlicht und Verstöße gegen die Offenlegungspflichten von Amts wegen sanktioniert. Fragen und Antworten zum am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz über das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie der Unternehmensregister helfen, sich auf die Neuerungen einzustellen.
Sonn- und Feiertagszuschläge:Sonn- und Feiertagszuschläge bleiben (bis zu einem Grundstundenlohn von EUR 50,00) steuerfrei. Sozialversicherungsbeiträge sind zu entrichten, wenn der Stundenlohn mehr als EUR 25,00 beträgt. Bei den sog. Minijobs wird eine Erhöhung der pauschalen Sozialversicherungsabgabe von bisher 25 auf 30 % eingeführt.
Arbeitszimmer: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur noch als Betriebsausgaben oder Werbungskosten beim Fiskus geltend gemacht werden, wenn es im Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit steht. Demnach können Lehrer kein Arbeitszimmer mehr absetzen.
Pendlerpauschale: Die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist künftig nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Um Härten für Fernpendler zu vermeiden, gewährt der Fiskus künftig ab dem 21. Kilometer eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer als Sonderausgabe, die wie Werbungskosten behandelt wird. Die neuen Regeln gelten auch für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs. Bus- und Bahnfahrer erhalten 2007 nur noch eine maximale Entfernungspauschale von EUR 4.500,00.
Rentenbeiträge: Der Beitragssatz zur Staatlichen Rentenversicherung steigt im kommenden Jahr von 19,5 auf 19,9 %. Damit sollen die Einnahmen der Rentenkassen stabilisiert werden.
Neuregelung der Familienförderung: Das Elterngeld wird ab Januar 2007 das bisherige Erziehungsgeld ersetzen. Es handelt sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung, deren Höhe sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, deren Kind ab dem 01.01.2007 geboren wurde. Eltern von Kindern, die bis zu diesem Stichtag geboren wurden, haben weiterhin ggf. Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz. Das Elterngeld kann nicht nur von bisher in einem Arbeitsverhältnis tätigen Elternteilen in Anspruch genommen werden, sondern auch dann, wenn die Eltern selbstständig tätig oder arbeitslos sind.
Kindergeld: Die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingten Freibeträgen ist für volljährige Kinder, die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen noch berücksichtigt werden können, ab dem Geburtsjahr 1983 auf die Zeit vor Vollendung der 25. Lebensjahres abgesenkt worden. Für Kinder der Geburtsjahrgänge 1980 bis 1982 und für Kinder, welche die Voraussetzungen für einen sog. Verlängerungstatbestand erfüllen, gelten Übergangsregelungen. Sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder nicht mehr erfüllt, können die Unterhaltsleistungen der Eltern an das Kind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung nach § 33 a Abs. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von EUR 7.680,00 – unter Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen des Kindes, die EUR 624,00 übersteigen – im Kalenderjahr berücksichtigt werden, wenn das Kind kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.
Sparerfreibetrag: Anleger müssen künftig einen Teil ihrer Sparzinsen an das Finanzamt abführen. Der Sparerfreibetrag wird von EUR 1.370,00 auf EUR 750,00 für Ledige und von EUR 2.740,00 auf EUR 1.500,00 für Verheiratete abgesenkt. Das heißt, künftig werden Steuern auf Zinsen ab einem niedrigeren Betrag fällig. Der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von EUR 51,00 pro Person bleibt unverändert.
Reichensteuer: Erhöhung des Spitzensteuersatzes um 3 % auf Einkünfte oberhalb von 250.000,00 Euro für Ledige und 500.000,00 Euro für Verheiratete, um auch Spitzenverdiener angemessen an der Konsolidierung des Haushalts zu beteiligen. Ausgenommen sind die unternehmerischen Gewinneinkunftsarten, d. h., Freiberufler und Selbstständige werden von der Reichensteuer nicht erfasst.
Arbeitslosenversicherung: Die Anhebung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 % zu Beginn des neuen Jahres soll dem Bundeshaushalt im ersten Jahr rund 19,4 Milliarden Euro und in den Folgejahren 23,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen. Die Mehreinnahmen werden nur zu einem Teil für die Konsolidierung des Haushalts verwendet. Ein Drittel der Einnahmen ist zur Mitfinanzierung der Senkung der Sozialabgaben vorgesehen. So soll der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragende Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,2 % gesenkt werden. Dadurch kommt es zu einer Entlastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber von gut 17 Milliarden Euro. Mit der Senkung der Arbeitskosten erhofft sich die Bundesregierung einen bedeutsamen Impuls für Beschäftigung.
Versicherungssteuer: Erhöhung der Versicherungssteuer um 3 Punkte auf 19 %. Dies gilt u. a. für die private Haftpflichtversicherung. Abweichend davon steigt der Steuersatz bei Feuerversicherungen auf 14 %, was Auswirkungen auf Wohngebäude- und Hausratversicherungen hat. Von der Steuererhöhung ausgenommen sind Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen.
Mehrwertsteuererhöhung: Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 %. Ausgenommen hiervon sind jedoch z. B. Lebensmittel, für die der ermäßigte Satz von 7 % unverändert bestehen bleibt.