Zinsen auf Steuernachzahlungen für den Veranlagungszeitraum 2013 verfassungsgemäß

Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus wird immer häufiger die Frage aufgeworfen, ob die an das Finanzamt zu zahlenden Zinsen von 6 % p. a. noch angemessen sind. Der BFH hat mit Urteil vom 09.11.2017 für den Veranlagungszeitraum 2013 keine Verfassungswidrigkeit der Nachforderungszinsen festgestellt. In dem vorliegenden Fall hätte der BFH die Möglichkeit gehabt, den Streitfall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Zumindest für das Jahr 2013 sieht der BFH jedoch keine Überschreitung der verfassungsrechtlichen Grenzen bei dem in § 233 a AO normierten Zinssatz. Es bleibt abzuwarten, ob für spätere Veranlagungszeiträume aufgrund des weiter gesunkenen allgemeinen Zinsniveaus weitere Klagen an die Gerichte herangetragen werden und es dann auch zu einer Vorlage an das Verfassungsgericht kommt.